Press Release

Die EU braucht mehr gezielte Opferhilfsdienste

Eine mit ausreichend Ressourcen ausgestattete, gezielte
Opferbetreuung ist entscheidend, damit Opfer von Straftaten Zugang zur Justiz für das Leid erhalten, das ihnen zugefügt
wurde, und ihre Rechte gewahrt werden.

In der heute veröffentlichten ersten umfassenden Bewertung von Opferhilfsdiensten in der Europäischen Union stellt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) fest, dass trotz gewisser Verbesserungen Herausforderungen in vielen Mitgliedstaaten weiter bestehen bleiben.

Der Bericht ist hier abrufbar: Victims of crime in the EU : the extent and nature of support for victims (nur in Englisch) >>

„Opfern muss vor, während und nach einem Strafverfahren Unterstützung bekommen – und zwar nicht nur rechtliche, sondern auch psychologische und seelische“, erklärt der Direktor der FRA, Morten Kjaerum. „In 10 Monaten müssen die EU-Mitgliedstaaten die EU-Opferschutzrichtlinie in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. Bis dahin gibt es noch viel zu tun“.

Damit Opfer in der EU aber auch tatsächlich wirksam unterstützt werden können, unterbreitet die FRA in ihrem Bericht eine Reihe von Vorschlägen, wie z.B.:

  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass für Opfer mit besonderen Bedürfnissen, beispielsweise Opfer mit einer Behinderung, Opfer von sexueller Gewalt oder MigrantInnen ohne gültige Ausweispapiere, die Opfer einer Straftat werden, gezielte Unterstützungsleistungen angeboten werden, einschließlich Hilfe zur Traumabewältigung und Beratung.
  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass sie den Verpflichtungen der Opferschutzrichtlinie im Hinblick auf die Schulung von Polizei- und Gerichtsbediensteten nachkommen, und die für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitstellen.
  • Bürokratische Hürden sollten beseitigt werden, damit Opfern als Partei im Strafverfahren in gleicher Weise wie derzeit den Beschuldigten Prozesskostenhilfe zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, damit Opfer Zugang zu Informationen über ihre Rechte und die verfügbaren Unterstützungsdienste sowie sachdienliche Informationen zu ihrem Fall erhalten.
  • Um mehr Opfer einer Straftat zu ermutigen, sich zu melden di Tat zur Anzeige zu bringen, sollten die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass Informationen über Opferhilfsdienste unverzüglich von allen Behörden und öffentlichen Diensten, mit denen Opfer in Kontakt kommen, einschließlich des Gesundheitsdienstes, zur Verfügung gestellt werden.

FRAs Forschungsarbeiten zeigen übereinstimmend, dass Meldelücken ein wesentliches Hindernis dafür darstellen, dass Opfer uneingeschränkten Zugang zu ihren Rechten erhalten. Gezielte und praktische Opferhilfsdienste sind ein entscheidendes Element einer jeden Strategie, die das Vertrauen in die Behörden verbessern und die Meldequoten von Straftaten steigern soll, ohne die es unmöglich ist, Ermittlungen und Strafverfolgungen zu verbessern. In dieser Hinsicht ist die Opferschutzrichtlinie bzw. die Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten ein großer Schritt nach vorne. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 16. November 2015 in einzelstaatliches Recht umsetzen.

Das Thema Opferhilfe ist eng mit anderen Arbeiten der FRA zum Thema Zugang zur Justiz, Diskriminierung und Hassverbrechen und insbesondere mit den Ergebnissen der groß angelegten Erhebungen der Agentur unter Menschen, die am häufigsten viktimisiert werden, verknüpft. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind in Veröffentlichungen wie dem LGBT-Bericht, Diskriminierung und Hasskriminalität gegenüber Juden, oder Gewalt gegen Frauen nachzulesen.

Für den heutigen Bericht hat die FRA Daten in allen 28 EU-Mitgliedstaaten erhoben, um Informationen und Analysen zu den derzeit auf einzelstaatlicher Ebene vorhandenen Verfahren zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung zeigt, dass trotz der vielen Herausforderungen auch eine Reihe von positiven Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind. Viele davon sind im Bericht als vielversprechende Praktiken aufgeführt. Hierzu einige Beispiele: 

  • Manche EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Estland oder Finnland sorgen dafür, dass Organisationen zur Opferunterstützung entweder direkt auf Polizeidienststellen oder in deren unmittelbarer Umgebung betrieben werden, was die Vermittlung einfacher macht.
  • Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, Polen und das Vereinigte Königreich, beschaffen Gelder für Opferhilfsdienste über einen Fonds, in den Menschen einzahlen, die aufgrund einer Staftat verurteilt wurden.
  • In manchen Mitgliedstaaten wie Schweden oder Spanien wurden Apps mit Informationen über Gerichtsverfahren sowie Standorte und Kontaktangaben entwickelt.

Der Bericht ist hier abrufbar: Victims of crime in the EU: the extent and nature of support for victims (nur in Englisch)

Die Opferschutzrichtlinie ist nur ein Bestandteil eines umfangreicheren Pakets zur Stärkung der Opferrechte. Zwei weitere Rechtsvorschriften, die zum Paket gehören, werden am 11. Januar 2015 in Kraft treten; sie gewährleisten, dass Opfer von Straftaten, denen Schutz in einem EU-Land gewährt wird, auch in einem anderen Mitgliedstaat Anspruch auf einen ähnlichen Schutz haben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise an die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, Entscheidungsträgern in der EU und auf nationaler Ebene faktengestützte Beratung anzubieten und damit zu fundierteren und zielführenderen Debatten und politischen Maßnahmen über Grundrechte beizutragen.
  • Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten.