Press Release

Bessere Vormundschaftsregelungen sind der Schlüssel zu einem wirksameren Schutz der Opfer des Kinderhandels

© UNICEF / Georgiev
Hunderttausende Menschen werden in der EU jedes Jahr Opfer von Menschenhandel . Jedes sechste dieser Opfer ist ein Kind. Viele der betroffenen Kinder sind ohne elterliche Fürsorge und die für diese Minderjährigen geltenden Vormundschaftsregelungen führen oft dazu, dass die Kinder nicht angemessen unterstützt und geschützt werden, wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem jüngsten Bericht feststellt.

Kinder ohne elterliche Fürsorge sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Vormundschaftsregelungen können dazu beitragen, dieses Risiko einzudämmen, die Kinder zu schützen und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen“, erklärte die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, Dr. Myria Vassiliadou, im Vorfeld der Veranstaltungen zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel, der am 18. Oktober begangen wird. „Die Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, dass alle Kinder vor Menschenhandel geschützt werden.

Tausende unbegleiteter Minderjähriger werden von Menschenhändlern und –händlerinnen in die EU gebracht oder innerhalb der EU verschleppt. Viele von ihnen werden von den Systemen, die sie schützen sollten, im Stich gelassen“, erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Qualifizierte Vormünder können und sollen für das Wohlergehen dieser schutzbedürftigen Kinder eine entscheidende Rolle spielen. Um Kinder wirksamer vor Schaden zu bewahren, müssen die Mitgliedstaaten dringend Qualitätsstandards entwickeln und umsetzen, um die Vormundschaftsregelungen in der EU zu stärken.“

Vormünder spielen innerhalb der Schutzmechanismen für Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten, eine zentrale Rolle. In ihrem Bericht zu den Vormundschaftssystemen für Kinder ohne elterliche Fürsorge in der Europäischen Union (Guardianship systems for children deprived of parental care in the European Union) gibt die FRA eine Übersicht über die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten existierenden Vormundschaftssystemen, die den Bedürfnissen von Kindern ohne elterliche Fürsorge Rechnung tragen. Dabei werden auch jene Kinder berücksichtigt, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel oder anderen Formen von Gewalt und Ausbeutung zu werden.

Dieser vergleichende Bericht stellt eine Ergänzung zum Handbuch zur Vormundschaft von Kindern ohne elterliche Fürsorge (Guardianship for children deprived of parental care) dar, das demnächst in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein wird. Er wird die politischen Entscheidungsträger und
–trägerinnen dabei unterstützen, im Einklang mit der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels Maßnahmen zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes aller Kinder zu ergreifen. Hierfür werden in dem Bericht die Stärken und Schwächen der nationalen Vormundschaftssysteme untersucht, die zwischen den Mitgliedstaaten und sogar innerhalb der einzelnen Länder erhebliche Unterschiede aufweisen, wie beispielsweise in Bereich der:

  • Benennungsverfahren: Die für die Benennung eines Vormunds und das entsprechende Verfahren erforderliche Zeit variiert stark. Dies kann bis zu einem Jahr dauern, obwohl das Verfahren nach Maßgabe der Rechtsvorschriften schnell durchgeführt werden sollte. Noch größere Unterschiede bestehen, wenn die Vormundschaft auf regionaler oder lokaler Ebene geregelt wird. Dies läuft dem Kindeswohl zuwider, da die Betroffenen weder betreut noch geschützt werden, bis einschlägige Vorkehrungen getroffen wurden.
  • Qualifikationen und Fähigkeiten: In den meisten Mitgliedstaaten müssen Vormünder gemäß den gesetzlichen Vorschriften kompetent und qualifiziert sein. Die Vorgaben sind jedoch in der Regel sehr allgemein gehalten und insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse der Opfer des Kinderhandels findet keine systematische Ausbildung statt.
  • Pflichten und Aufgaben: Die Rechtsvorschriften beschreiben die Pflichten und Aufgaben der Vormünder in der Regelnur ganz allgemein, mit Ausnahme der Pflicht zur gesetzlichen Vertretung ihrer Schutzbefohlenen. Die Vormünder nehmen daherihre Aufgaben, wie z. B. Sorge für die Ausbildung und Gesundheitsversorgung der Kinder, in ganz unterschiedlicher Weise wahr. Manche begleiten ihre Mündel zum Arzt, andere nicht;einige Vormünder treffen das Kind überhaupt nicht.
  • Systeme für ausländische Minderjährige oder Opfer des Kinderhandels: Kein einziger Mitgliedstaat verfügt über ein gesondertes System für die Opfer des Kinderhandels. In der Regel genießen Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Status gesetzlichen Schutz. In der Praxis ist jedoch häufig ihr Migrations- und Aufenthaltsstatus ausschlaggebend dafür, welche Vormundschafts- und Vertretungsregelungen für sie zur Anwendung kommen.
  • Gesetzliche Vertretung und Rechtsbeistand: Obwohl es sehr wichtig ist, Opfern des Kinderhandels einen spezialisierten Rechtsbeistand zur Seite zu stellen, sind einschlägige Fachanwälte rar gesät und nur selten verfügbar.
  • Rechenschaftspflicht und Überwachung: Zwar haben alle Mitgliedstaaten Systeme für die Überwachung und Beaufsichtigung der Vormünder eingerichtet, jedoch sind diese häufig schlecht strukturiert und ineffizient. Darüber hinaus sind keine Beschwerdemechanismen verfügbar.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Fehlen eines einheitlichen Konzepts der Vormundschaft oftmals dazu führt, dass die Kinder, zu deren Schutz die Systeme errichtet wurden, trotz der geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften nur unzureichend unterstützt und geschützt werden. Zudem hat häufig das Migrations- und Asylrecht Vorrang vor den Rechtsvorschriften zum Kinderschutz.

Demzufolge besteht ganz eindeutig die Notwendigkeit, ein integriertes Konzept für den Kinderschutz zu erarbeiten, das dem Kindeswohl Rechnung trägt. Die Harmonisierung und Stärkung der Vormundschaftssysteme ist für den Schutz der Kinder vor allen Formen von Gewalt und Ausbeutung von entscheidender Bedeutung.

Dieser Bericht unterstreicht die großen Abweichungen, die zurzeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, und ist unter folgendem Link abrufbar: Guardianship systems for children deprived of parental care in the European Union.

Kontaktdaten für weitere Auskünfte: media@fra.europa.euTel.: +43 1 580 30 642

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