Häufig werden die Grundrechte Intersexueller missachtet, da Intersexuelle in den Gesellschaften Europas weiterhin kaum anerkannt werden. In ihrer jüngsten Forschungsarbeit stellt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) fest, dass sich der allgemein anerkannte Ansatz, Menschen als entweder männlich oder weiblich wahrzunehmen, auf Gesetzgebung und Politik auswirkt. Die in einem neuen Fokuspapier der FRA vorgestellten Ergebnisse belegen die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften und Verfahren in der EU daraufhin zu überprüfen, ob sie zu Diskriminierung und Verletzungen der körperlichen und geistigen Unversehrtheit insbesondere junger intersexueller Menschen führen können.