Press Release

Kontrollen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor schwerer Ausbeutung zu schützen

Mangelnde oder wirkungslose Arbeitsplatzkontrollen ermöglichen es skrupellosen Arbeitgeberinnen und Arbeigebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszubeuten. Dies geht aus dem neusten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor. Um schwerer Ausbeutung ein Ende zu setzen, empfiehlt die FRA u. a. verschärfte Kontrollen, um Missbrauch zu bekämpfen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so zu stärken, dass sie Missbrauchsfälle melden.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heutzutage dafür bezahlen müssen, um ihr Recht auf Arbeit wahrzunehmen. Ausbeutung muss abgeschafft werden“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Kontrollen am Arbeitsplatz spielen bei der Aufdeckung von Ausbeutung eine entscheidende Rolle. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten ihre Kontrollen ausweiten, um ausbeuterische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu überführen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen.

Es gab zwei Formulare: In dem einen stand, dass wir offiziell nur 8 Stunden arbeiten, aber in dem anderen stand unsere tatsächliche Arbeitszeit: 14 Stunden“, erklärte eine der Befragten, eine polnische Landarbeiterin in Deutschland. „Bei Kontrollen sollten wir die erste Liste zeigen.

Der Bericht zum Schutz von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vor Ausbeutung und zur Verbesserung von Kontrollen (Protecting migrant workers from exploitation in the EU: boosting workplace inspections) enthält Schilderungen von fast 250 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern aus EU- und Drittländern, die Ausbeutung am eigenen Leib erfahren mussten.

Mehr als die Hälfte der Betroffenen hatte nie Kontrollen erlebt oder davon gehört. Sie berichteten, dass viele Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber im Vorhinein vor Kontrollen gewarnt wurden, sodass sie ihre Verstöße verschleiern konnten. Dies wiederum höhlte das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Kontrollen aus.

Um dem entgegenzuwirken, sollten die Arbeitsaufsichtsbehörden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber in missbrauchsanfälligen Branchen nicht über geplante Kontrollen informieren. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber bestrafen, die versucht haben, bei Kontrollen zu täuschen.

Die Mitgliedstaaten sollten dem Bau- und Nahrungsmittelgewerbe besondere Aufmerksamkeit widmen, da diese Branchen häufig von Ausbeutung betroffen sind. Zudem sollten sie Kontrollmöglichkeiten für die Tätigkeit von Hausangestellten entwickeln.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer waren eher bereit, ihre Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber anzuzeigen, wenn sie von den Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren informiert und einbezogen wurden. Daher sollten die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren für ein sicheres Umfeld sorgen, in dem sich die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer frei äußern können, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Überbrückung von Sprachbarrieren bei Gesprächen mit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern.

Die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren sollten zudem gewährleisten, dass es bei den Kontrollen eher um die Rechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer als um ihren Aufenthaltsstatus geht.

Um die Kontrollen effektiver zu machen, sollten die Mitgliedstaaten die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren dafür schulen, Ausbeutung zu erkennen. Hierbei helfen Ermittlungsabteilungen der Arbeitsaufsichtsbehörden und gemeinsame Maßnahmen mit der Polizei.

Die Mitgliedstaaten sollten bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern das Bewusstsein für Ausbeutung schärfen und Institutionen wie Krankenhäuser und Gewerkschaften einbeziehen, damit diese Verdachtsfälle von Ausbeutung melden.

Bei diesem Bericht handelt es sich um den zweiten in einer Serie über die Meinungen und Erfahrungen von Opfern von Arbeitsausbeutung.

Er knüpft an frühere Arbeiten der FRA an, bei denen sie mit Fachkräften über schwere Formen der Arbeitsausbeutung sprach.

Weitere Informationen sind dem Factsheet zu entnehmen oder bei der FRA erhältlich: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30