Report / Paper / Summary
23
Juni
2026

Pflege und Betreuungseinrechtungen= Sichere Orte? Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen: Wichtigste Ergebnisse und Stellungnahmen der FRA

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen ist nach wie vor weit verbreitet, wird aber in ganz Europa kaum gemeldet. Gewalttaten umfassen ein breites Spektrum ausbeuterischer, missbräuchlicher und erniedrigender Handlungen, die gegen die Verpflichtungen der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten gemäß internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen verstoßen. Der Schutz vor Gewalt basiert auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „Behindertenrechtskonvention“), dem wichtigsten Menschenrechtsvertrag für die gleichberechtigte Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderung.
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Pflege und Betreuungseinrechtungen= Sichere Orte? Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen: Wichtigste Ergebnisse und Stellungnahmen der FRA (379.34 KB)

Overview

Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dafür zu sorgen, dass das Recht auf Leben, auf Freiheit von Gewalt, auf Autonomie und auf Freiheit sowie das Recht auf Sicherheit in Einrichtungen gewahrt werden. Das absolute Verbot von Folter und Verpflichtungen zur Verhütung von Folter und zur Untersuchung von Foltervorwürfen sind im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (im Folgenden „Übereinkommen gegen Folter“), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verankert. Die Staaten sind verpflichtet, in allen Bereichen, einschließlich in Einrichtungen – verstanden als abgegrenzte Umgebungen, in denen Menschen ohne Mitbestimmungsrecht zusammenleben und keine Kontrolle über ihr Leben haben – vor Folter und Misshandlung zu schützen.