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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert im Primärrecht der EU eine ganze Reihe von Grundrechten, die EU-Bürger und in der EU ansässige Drittstaatsangehörige genießen. Rechtskraft erlangte sie mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009.

Dieser Teil der Website beinhaltet die Charterpedia, ein Online-Tool, das leicht zugängliche Informationen über die Charta und ihre Bestimmungen bereitstellt. Für jeden Artikel der Charta enthält sie die offiziellen Erläuterungen der Charta-Artikel, einschlägige europäische und nationale Rechtsprechung sowie sachbezogene Bestimmungen des nationalen Verfassungsrechts sowie des internationalen Rechts. Außerdem enthält sie Hinweise auf wissenschaftliche Analysen und diesbezügliche FRA-Veröffentlichungen.

Die ursprüngliche Kompilation wurde durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments erstellt. Seit 2009 ist sie von der FRA gepflegt und kontinuierlich erweitert worden.

Die europäische und nationale Rechtsprechung ist auch über die Rechtsprechungsdatenbank zugänglich.

Rechtsprechungsdatenbank

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  • ’Unionsrecht statt „Deals“ in der europäischen Asylpolitik‘, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
    Author(s):
    Nestler, Robert; Ziebritzki, Catharina
    Published in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 3
    Jahr:
    2020
    Page numbers:
    129-132
  • Das „Recht auf Vergessenwerden“ vor dem BVerfG Novembe(r)evolution für die Grundrechtsarchitektur im Mehrebenensystem
    Published in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 5
    Jahr:
    2020
    Page numbers:
    275-279

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