Um die rechtmäßige und wirksame Anwendung des neuen EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) für die Registrierung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen zu fördern, müssen die nationalen Behörden wirksame Datenschutzgarantien einführen, Drittstaatsangehörigen genaue und zugängliche Informationen zur Verfügung stellen und die Betroffenen mit Würde und Respekt behandeln. Die neuesten Leitlinien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sollen die Behörden dabei unterstützen, das EES unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte umzusetzen.