Bei den Plänen der EU, Rückkehrzentren in Nicht-EU-Ländern einzurichten, dürfen die Grundrechte nicht außer Acht gelassen werden, warnt ein neues Positionspapier der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). In dem Papier werden die Grundrechtsgarantien dargelegt, die nach EU-Recht vor der Einrichtung solcher Rückkehrzentren gewährleistet werden müssen. Dies umfasst die Einhaltung der Grundrechte, die Sicherstellung rechtsverbindlicher Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und die Einrichtung unabhängiger Systeme zur Überwachung der Menschenrechte.