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FRA fordert stärkere Menschenrechtsgarantien in der europäischen Gesetzgebung

Creative collage of law and justice, gavel and scales
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Menschenrechtsfragen bleiben bei der Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU) nach wie vor zu oft unberücksichtigt, so ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Trotz der Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta verfügen nur wenige EU-Mitgliedstaaten über Leitlinien für Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte bei der Umsetzung von EU-Recht. Noch seltener wird in solchen Leitlinien ausdrücklich auf die Charta verwiesen. Der Bericht erscheint zu einem kritischen Zeitpunkt, da die EU zunehmend bemüht ist, ihren Rechtsrahmen durch „Omnibus“-Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu straffen. In diesem Zusammenhang wird in dem Bericht betont, dass Grundrechte-Folgenabschätzungen unerlässlich sind, um Menschen zu schützen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten – ohne dabei die Ziele der Vereinfachung und Effizienz zu beeinträchtigen.

Der Bericht Better legislation: Human rights impact assessment in lawmaking (Bessere Gesetzgebung: Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte in der Gesetzgebung) kommt zu dem Ergebnis, dass die Folgenabschätzungen der EU-Länder selten das gesamte Spektrum der Menschenrechte abdecken. Ein enger Fokus liegt eher auf Bereichen wie Gleichstellung, Geschlechterfragen oder Datenschutz. Die Verfahren variieren stark zwischen den einzelnen Ländern, Politikbereichen und Ministerien. Das führt dazu, dass Gesetze unter Umständen hinter den Grundrechtsstandards zurückbleiben, wodurch Regierungen rechtlichen Risiken ausgesetzt werden und höhere gesellschaftliche Kosten entstehen.

Auf EU-Ebene verlangt die Europäische Kommission eine Prüfung aller Gesetzesvorschläge im Hinblick auf die Achtung der Grundrechte. In ihrem Bericht stellt die FRA fest, dass diese Prüfungen bisweilen oberflächlich sind oder gar ganz fehlen. Der Mangel an Fachwissen und die begrenzte Beteiligung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen schwächen den Prozess zusätzlich.

Die FRA fordert die EU auf,

  • dafür zu sorgen, dass Grundrechte-Folgenabschätzungen systematisch und gründlich vorgenommen werden;
  • die Zugänglichkeit und Inklusivität öffentlicher Konsultationen zu verbessern;
  • unabhängiges externes menschenrechtsbezogenes Fachwissen einzubeziehen;
  • das Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, um die Systeme der Mitgliedstaaten für Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte weiter zu verbessern.

Die FRA fordert die EU-Mitgliedstaaten auf,

  • kohärente und umfassende Leitlinien aufzustellen, in denen für die Gesetzgebung im Rahmen des EU-Rechts ausdrücklich auf die EU-Grundrechtecharta verwiesen wird;
  • die Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte auf EU-Ebene als Ausgangspunkt zu nutzen und sie durch eine nationale Folgenabschätzung zu ergänzen, um dem nationalen Kontext Rechnung zu tragen;
  • durch angemessene Koordinierung und Konsultation und angemessenen Kapazitätsaufbau eine hohe Qualität der Folgenabschätzungen sicherstellen;
  • sicherzustellen, dass Ex-post-Bewertungen zur Regel werden und dass die Auswirkungen auf die Menschenrechte systematisch geprüft werden.

Der Bericht stützt sich auf umfangreiche Sekundärforschung, Sachverständigenkonsultationen und Feldforschung aus Kroatien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Estland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Slowenien und Nordmazedonien. In die Analyse eingeflossen sind Beiträge von internationalen Interessenträgern und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft.

Die FRA unterstützt die Gesetzgeber und die Politikgestaltung durch die Bereitstellung von Fakten, rechtlichen Analysen und Leitlinien zu Grundrechten. Die Agentur trägt dazu bei, dass die Grundrechte bei der Gesetzgebung in der gesamten EU systematisch berücksichtigt werden, und fördert so eine transparentere und inklusivere Gesetzgebung, die besser mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar ist.