Viele EU-Länder haben es Menschen mit Behinderungen erleichtert, an Wahlen teilzunehmen, so der jüngste Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). Einige Gruppenstoßen jedoch immer noch auf Hindernisse, wenn sie wählen gehen oder sich zur Wahl stellen möchten. In dem Bericht werden bewährte Praktiken untersucht und Vorschläge unterbreitet, wie sichergestellt werden kann, dass Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme abgeben können.
Die Grundrechte der Menschen sind in ganz Europa bedroht. Die Ursachen sind steigende Armut, anhaltende Bedrohungen der Demokratie, weitverbreiteter Rassismus und Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration, so der Grundrechte-Bericht 2024 der FRA. Aufgrund dieser Bedrohungen ist ein starker und nachhaltiger Schutz der Grundrechte in der gesamten EU unerlässlich, insbesondere für Menschen in prekären Situationen. Der Bericht enthält Vorschläge, wie politische Entscheidungsträger und die Zivilgesellschaft zusammenarbeiten können, um der Gefahr sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und eine gleichberechtigtere und gerechtere Gesellschaft zu schaffen.
Wir, das Außenministerium der Republik Österreich und die diplomatischen Vertretungen der folgenden Staaten, sowie die folgenden Organisationen begrüßen alle den 17. Mai, den Internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie (IDAHOBIT), als ein Fest der Vielfalt und Inklusion auf der ganzen Welt: Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kanada, Kolumbien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Slowenien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, und Zypern, sowie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die Delegation der Europäischen Union bei den Internationalen Organisationen, UN-GLOBE, und die Diplomatische Akademie Wien - Vienna School of International Studies.
Mehr LSBTIQ-Personen in Europa gehen nun offen mit ihrer Identität um. Gleichzeitig sind sie mehr Gewalt, Belästigung und Mobbing ausgesetzt als zuvor. Besonders gefährdet sind jüngere LSBTIQ-Personen. Dies und andere Erkenntnisse gehen aus der jüngsten Umfrage der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) hervor, an der mehr als 100 000 LSBTIQ-Personen in ganz Europa teilgenommen haben.
Von rassistischen Kommentaren über häufigere Kontrollen bis hin zu Gewalt — so erleben Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft die Polizeiarbeit in Europa. Da keine länderspezifischen Daten vorliegen, lässt sich das Ausmaß des Problems jedoch kaum vollständig abbilden. Das erschwert die Entwicklung wirksamer Gegenmaßnahmen, wie aus dem ersten EU-weiten Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) über Rassismus in der Polizeiarbeit hervorgeht. Die Agentur ruft die EU-Länder auf, Daten über polizeiliches Fehlverhalten systematisch zu erheben, die Anzeigeerstattung sicherer zu machen, Vorfälle mit Polizeibeteiligung wirksam zu erfassen und die Polizei diverser zu gestalten.
Mit dem Europäischen Haftbefehl können Straftäter, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat absetzen wollen, vor Gericht gestellt werden. Wie im jüngsten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) dargelegt, gibt es jedoch praktische Herausforderungen bei der Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechte der Betroffenen. In diesem Bericht werden Wege aufgezeigt, wie das Recht auf faire Behandlung, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, auf Belehrung und Unterrichtung sowie auf Rechtsberatung gewährleistet werden kann.
Im Laufe der Jahre haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Systeme zum Schutz von Kindern weiter verbessert, auch wenn nach wie vor Lücken bestehen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der gesamten EU vorgenommen, um die Bemühungen um weitere Verbesserungen zu unterstützen.
7
April
2022
French and Italian versions now available
19 December 2023
Kinder sind eigenständige Inhaberinnen und Inhaber von Menschenrechten. Sie genießen sämtliche Menschen- und Grundrechte, und aufgrund ihrer spezifischen Merkmale gelten für sie auch besondere Bestimmungen. Dieses Handbuch soll veranschaulichen, inwiefern die spezifischen Interessen und Bedürfnisse von Kindern im Europarecht und in der europäischen Rechtsprechung berücksichtigt werden. Es verdeutlicht zudem die wichtige Rolle von Eltern, Vormunden und sonstigen gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern und verweist gegebenenfalls auf Situationen, in denen die Rechte und Pflichten überwiegend den Betreuerinnen und Betreuern von Kindern zugewiesen werden. Dieses Handbuch soll zu einem stärkeren Bewusstsein für die Rechtsnormen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte in Europa beitragen und die Kenntnisse darüber verbessern. Es dient als Referenzwerk sowohl für das Recht der Europäischen Union (EU) als auch für die Abkommen des Europarates in diesen Bereichen und enthält jeweils Erläuterungen zur Regelung der einzelnen Aspekte im EU-Recht, einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Europäischen Sozialcharta (ESC) und sonstiger Instrumente des Europarates.
Press Release
Der Verwaltungsrat der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) hat Sirpa Rautio zur neuen Direktorin der Agentur ernannt.