In diesen Handbüchern werden die EU-Gesetzgebung und die EU-Rechtsprechung in leicht zugänglicher Form dargestellt. Die FRA hat Handbücher zu folgenden Themen verfasst:
Zudem veranstaltet die FRA jährlich richtungsweisende Grundrechtekonferenzen. Bei diesen Konferenzen treffen 300 bis 400 führende Interessenvertreter von EU-weiten, nationalen und lokalen Einrichtungen, Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Fachleute aus der Praxis zusammen, um spezifische Themen zu erörtern. Themen waren bislang beispielsweise Grundrechte und Migration in die EU (2014), Hasskriminalität (2013), Zugang zur Justiz in Zeiten von Sparmaßnahmen (2012), Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation (2011) und die Rechte des Kindes (2010). Im Jahr 2016 wird die FRA Vertreter der unterschiedlichsten Berufsgruppen bei einem innovativen, zukunftsweisenden Grundrechteforum zusammenbringen. Diese Veranstaltung soll Fachleuten aus der Praxis, Vertretern von Basisorganisationen, Wissenschaftlern und hochrangigen Entscheidungsträgern als integrative und offene Plattform dienen, um Themen wie Migration, Inklusion, Sicherheit, digitales Zeitalter sowie deren wechselseitige Beziehungen zu erörtern.
Die Agentur für Grundrechte unterhält enge Beziehungen zu den einschlägigen Institutionen und Organisationen auf allen Ebenen:
Die FRA organisiert in kleinerem Rahmen Gespräche mit von den Regierungen entsandten Sachverständigen und anderen Interessenvertretern, um die Weiterverfolgung ihrer Forschungsergebnisse zu unterstützen. Bei diesen Treffen werden die vorhandenen Kenntnisse zusammengeführt und vielversprechende Verfahren aufgezeigt, die zur Lösung spezifischer Herausforderungen im Bereich der Grundrechte beitragen können.
Über die Plattform für Grundrechte (Fundamental Rights Platform, FRP) beteiligt sich die FRA an einem strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Diese Plattform dient der Agentur als Kanal für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit knapp 400 Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich in der gesamten EU mit zahlreichen Grundrechtsthemen beschäftigen. Sie führt die unterschiedlichsten Akteure zusammen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene tätig sind, und bietet ihnen ein einzigartiges Forum für eine breit angelegte europäische Diskussion über Grundrechte. Die Sitzungen der Plattform finden einmal jährlich statt.
In einem fünfjährigen Mehrjahresrahmen werden die neun Themenbereiche der Tätigkeit der FRA festgelegt:
Diese Bereiche bilden den Rahmen für die unterschiedlichen Projekte der Agentur.
Das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission können beispielsweise im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren um die Durchführung von Forschungsarbeiten oder die Erstellung von Gutachten zu speziellen Themen ersuchen, die nicht Gegenstand des Arbeitsprogramms der Agentur sind. Die Mitgliedstaaten können bei der FRA vergleichende Daten und Informationen anfordern, die für die nationale Politikgestaltung herangezogen werden können.
Die EU-Organe und nationale Einrichtungen stützen sich häufig auf die Daten, Gutachten und Berichte der FRA:
„Die Berichte, die vergleichende und zuverlässige Daten zu allen Mitgliedstaaten bieten, werden von den Organen der EU besonders geschätzt. In diesen Berichten wird die faktische Situation in unterschiedlichen Mitgliedstaaten verglichen und die Politikgestaltung auf EU-Ebene unterstützt.“ (unabhängige externe Bewertung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2012)
Der Direktor der FRA leitet und verwaltet die Agentur. Der Verwaltungsrat legt das Arbeitsprogramm der Agentur fest, billigt ihren Haushalt und überwacht ihre Arbeit. Je ein von jedem Mitgliedstaat benannter unabhängiger Sachverständiger, zwei Vertreter der Europäischen Kommission und ein vom Europarat benannter unabhängiger Sachverständiger gehören dem Verwaltungsrat an. Die Agentur verfügt darüber hinaus über einen Wissenschaftlichen Ausschuss, dem externe Sachverständige angehören. Dieser Ausschuss ist mit ein Garant für die Qualität der Forschungsarbeiten der FRA.
Fakten zur FRA Direktor: Michael O’Flaherty Gründung: 2007 Standort: Wien, Österreich Mitarbeiter: 105 Mitarbeiter sowie abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten Haushalt: 21,2 Mio. EUR Die Agentur für Grundrechte kostet jeden europäischen Steuerzahler 0,04 EUR jährlich. 73 % des Haushalts fließen in operative Tätigkeiten.