Was ist die FRA?

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wurde von der Europäischen Union eingerichtet, um den Organen und Mitgliedstaaten der EU unabhängige faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen. Die FRA ist eine unabhängige EU-Agentur, die aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert wird.

Was wir tun

1) Groß angelegte Erhebungen

  • Erste EU-weite Erhebung über Erfahrungen mit Diskriminierung und Viktimisierung von Zuwanderern und ethnischen Minderheiten (EU-MIDIS): 23 500 Angehörige unterschiedlicher Zuwanderergruppen und ethnischer Minderheiten
  • Größte jemals durchgeführte Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in allen EU-Mitgliedstaaten: 42 000 Frauen
  • Bislang umfangreichste EU-weite Erhebung zu Hasskriminalität und Diskriminierung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen: 93 000 LGBT Personen
  • Erhebung zu den Lebensbedingungen und der Diskriminierung von Roma: 85 000 Personen
  • Umfrage zu Antisemitismus: 6 000 jüdische Personen
  • EU-weite Grundrechte-Erhebung über die einschlägigen Meinungen und Erfahrungen der Allgemeinbevölkerung: wird derzeit durchgeführt

2) Vergleichende Rechts- und Sozialforschung

  • Opferbetreuung in der EU: die Opferrechte in der Praxis Übersicht und Bewertung
  • Hasskriminalität in der EU
  • Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Datenschutz und Überwachung durch Nachrichtendienste
  • Schwere Formen der Arbeitsausbeutung
  • Zugang zur Justiz
  • Kinder und Justiz
  • Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation in der EU
  • Grundrechte von Menschen mit Behinderungen

3) Handbücher für Angehörige der Rechtsberufe

In diesen Handbüchern werden die EU-Gesetzgebung und die EU-Rechtsprechung in leicht zugänglicher Form dargestellt. Die FRA hat Handbücher zu folgenden Themen verfasst:

  • Asyl, Grenzen und Migration
  • Rechte des Kindes
  • Datenschutz
  • Antidiskriminierungsrecht

Zudem veranstaltet die FRA jährlich richtungsweisende Grundrechtekonferenzen. Bei diesen Konferenzen treffen 300 bis 400 führende Interessenvertreter von EU-weiten, nationalen und lokalen Einrichtungen, Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Fachleute aus der Praxis zusammen, um spezifische Themen zu erörtern. Themen waren bislang beispielsweise Grundrechte und Migration in die EU (2014), Hasskriminalität (2013), Zugang zur Justiz in Zeiten von Sparmaßnahmen (2012), Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation (2011) und die Rechte des Kindes (2010). Im Jahr 2016 wird die FRA Vertreter der unterschiedlichsten Berufsgruppen bei einem innovativen, zukunftsweisenden Grundrechteforum zusammenbringen. Diese Veranstaltung soll Fachleuten aus der Praxis, Vertretern von Basisorganisationen, Wissenschaftlern und hochrangigen Entscheidungsträgern als integrative und offene Plattform dienen, um Themen wie Migration, Inklusion, Sicherheit, digitales Zeitalter sowie deren wechselseitige Beziehungen zu erörtern.

Mit wem wir arbeiten

Die Agentur für Grundrechte unterhält enge Beziehungen zu den einschlägigen Institutionen und Organisationen auf allen Ebenen:

  • Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission und EU-Agenturen
  • nationale Regierungsbehörden, insbesondere über das Netzwerk der nationalen Verbindungsbeamten, die für die FRA als Hauptansprechpartner in den jeweiligen Mitgliedstaaten fungieren, und über die thematischen Arbeitsgruppen zu Roma und Hasskriminalität, in denen Vertreter der Mitgliedstaaten gemeinsam bewährte Verfahren erarbeiten, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen
  • Zusammenführung der Vertreter der Mitgliedstaaten, um gute Praktiken zur nationalen Umsetzung zu erarbeiten
  • internationale Organisationen wie der Europarat, die Vereinten Nationen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
  • Organisationen der Zivilgesellschaft, akademische Einrichtungen, Gleichbehandlungsstellen und nationale Menschenrechtsinstitutionen

Die FRA organisiert in kleinerem Rahmen Gespräche mit von den Regierungen entsandten Sachverständigen und anderen Interessenvertretern, um die Weiterverfolgung ihrer Forschungsergebnisse zu unterstützen. Bei diesen Treffen werden die vorhandenen Kenntnisse zusammengeführt und vielversprechende Verfahren aufgezeigt, die zur Lösung spezifischer Herausforderungen im Bereich der Grundrechte beitragen können.

Über die Plattform für Grundrechte (Fundamental Rights Platform, FRP) beteiligt sich die FRA an einem strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Diese Plattform dient der Agentur als Kanal für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit knapp 400 Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich in der gesamten EU mit zahlreichen Grundrechtsthemen beschäftigen. Sie führt die unterschiedlichsten Akteure zusammen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene tätig sind, und bietet ihnen ein einzigartiges Forum für eine breit angelegte europäische Diskussion über Grundrechte. Die Sitzungen der Plattform finden einmal jährlich statt.

Wie wir arbeiten

In einem fünfjährigen Mehrjahresrahmen werden die neun Themenbereiche der Tätigkeit der FRA festgelegt:

  • Zugang zur Justiz
  • Opfer von Straftaten, einschließlich Opferentschädigung
  • Informationsgesellschaft, insbesondere Achtung der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten
  • Integration von Roma
  • justizielle Zusammenarbeit, mit Ausnahme von Strafsachen
  • Rechte des Kindes
  • Diskriminierung
  • Zuwanderung und Integration von Migranten; Visa und Grenzkontrolle sowie Asyl
  • Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz

Diese Bereiche bilden den Rahmen für die unterschiedlichen Projekte der Agentur.

Das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission können beispielsweise im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren um die Durchführung von Forschungsarbeiten oder die Erstellung von Gutachten zu speziellen Themen ersuchen, die nicht Gegenstand des Arbeitsprogramms der Agentur sind. Die Mitgliedstaaten können bei der FRA vergleichende Daten und Informationen anfordern, die für die nationale Politikgestaltung herangezogen werden können.

Wie die Arbeit der FRA bewertet wird

Die EU-Organe und nationale Einrichtungen stützen sich häufig auf die Daten, Gutachten und Berichte der FRA:

  • jährlicher Bericht des Europäischen Parlaments über die Grundrechte und zahlreiche parlamentarische Entschließungen zu unterschiedlichen grundrechtsrelevanten Themen;
  • Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung von Hassverbrechen und der Gewalt gegen Frauen und Mädchen;
  • Mitteilung der Europäischen Kommission zur Integration von Roma und Strategie der Kommission gegen Menschenhandel;jährlicher Bericht über die Grundrechte des Europäischen Parlaments und zahlreiche parlamentarische Entschließungen zu Grundrechtsthemen;
  • Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung von Hassverbrechen und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
  • Mitteilung zur Integration von Roma der Europäischen Kommission bzw. ihre Strategie gegen Menschenhandel
  • Bericht der UN-Vollversammlung zu Rassismus
  • parlamentarische Debatten in elf Mitgliedstaaten

„Die Berichte, die vergleichende und zuverlässige Daten zu allen Mitgliedstaaten bieten, werden von den Organen der EU besonders geschätzt. In diesen Berichten wird die faktische Situation in unterschiedlichen Mitgliedstaaten verglichen und die Politikgestaltung auf EU-Ebene unterstützt.“
(unabhängige externe Bewertung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2012)

Wer wir sind

Der Direktor der FRA leitet und verwaltet die Agentur. Der Verwaltungsrat legt das Arbeitsprogramm der Agentur fest, billigt ihren Haushalt und überwacht ihre Arbeit. Je ein von jedem Mitgliedstaat benannter unabhängiger Sachverständiger, zwei Vertreter der Europäischen Kommission und ein vom Europarat benannter unabhängiger Sachverständiger gehören dem Verwaltungsrat an. Die Agentur verfügt darüber hinaus über einen Wissenschaftlichen Ausschuss, dem externe Sachverständige angehören. Dieser Ausschuss ist mit ein Garant für die Qualität der Forschungsarbeiten der FRA.

Fakten zur FRA

  • Direktor: Michael O’Flaherty
  • Gründung: 2007
  • Standort: Wien, Österreich
  • Mitarbeiter: 105 Mitarbeiter sowie abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten
  • Haushalt: 21,2 Mio. EUR
    Die Agentur für Grundrechte kostet jeden europäischen Steuerzahler 0,04 EUR jährlich.
    73 % des Haushalts fließen in operative Tätigkeiten.