27
April
2022

Menschenrechtsstädte in der Europäischen Union - Praxisleitfaden

Dieser Leitfaden dient als Orientierungshilfe für Städte, die ihre Bemühungen um die Verwirklichung der Menschenrechte intensivieren möchten. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Anwendung höherer Menschenrechtsstandards zu unterstützen. Der Grundgedanke besteht darin, das gegenseitige Lernen im Bereich der Menschen- und Grundrechte anzuregen und zu fördern. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), eine Gruppe von Menschenrechtsstädten und verschiedene Fachleute in der EU haben bei der Erstellung dieses Leitfadens zusammengearbeitet. Der Leitfaden stützt sich auf vielversprechende Praktiken und Erfahrungen von Städten und Regionen, Expertinnen und Experten, internationalen Organisationen und Netzwerken, die im Bericht der FRA „Menschenrechtsstädte in der EU: Ein Rahmen zur Stärkung der Rechte auf lokaler Ebene“ zu finden sind.
Überblick

Der Rahmen für Menschenrechtsstädte umfasst die Grundlagen, Strukturen und Instrumente, die die Städte dabei unterstützen können, die Menschenrechte auf ganzheitliche und nachhaltige Weise in ihr Handeln zu integrieren.
Er umfasst die erforderlichen Elemente, die flexibel eingesetzt werden können, angepasst an die lokalen Gegebenheiten und die Ressourcen der Stadt.
Die Instrumente unterstützen die Strukturen, durch die wiederum die Grundlagen – die Rechte und Grundsätze – in die Arbeit der Stadt integriert werden.

Der Rahmen im überblick

Grundlagen - Bekenntnis der Stadt zu den Menschenrechten

  • Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und zur
    Verwirklichung der Rechte und Freiheiten der
    EU-Grundrechtecharta und des EU-Rechts
  • Verpflichtung zum Schutz, zur Achtung und zur
    Erfüllung internationaler Menschenrechtsstandards
  • Verpflichtung zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige
    Entwicklung (SDGs) und der Agenda­2030 für
    nachhaltige Entwicklung der Vereinten Natione
  • Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zu internationalen
    Überwachungsmechanismen

Strukturen - Mechanismen und Verfahren
zur Einbindung
der Menschenrechte
in das tägliche Handeln

  • Verabschiedung einer Erklärung,
    in der das Bekenntnis der Stadt zu den
    Menschenrechten bekräftigt wird
  • Ernennung eines Mitglieds des Stadt- bzw.
    Gemeinderats zum bzw. zur Beauftragten
    für Menschenrechte
  • Einrichtung eines Menschenrechtsbüros
    oder einer Abteilung für Menschenrechte
  • Einrichtung eines partizipativen
    Menschenrechtsbeirats
  • Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
    oder einer lokalen Ombudsstelle
  • Jährliche Berichterstattung über
    die Menschenrechtslage in der Stadt
  • Zusammenarbeit und Aufbau von
    Partnerschaften mit nationalen,
    EU- und internationalen
    Menschenrechtsgremien

Instrumente - Methoden und Ressourcen zur
Unterstützung der Menschenrechtsarbeit

  • Durchgängige Einbeziehung
    der Menschenrechte in die Arbeit
    und Aktivitäten der Stadt
  • Anwendung eines menschenrechtsbasierten
    Ansatzes bei sämtlichen Aktivitäten der Stadt
  • Erweiterung der Kenntnisse durch Schulungen
    und Menschenrechtsbildung
  • Berücksichtigung der Menschenrechte in der
    Haushaltsplanung und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Ausarbeitung und Umsetzung eines
    lokalen Aktionsplans für Menschenrechte
  • Überprüfung der Vereinbarkeit von lokalen
    Entscheidungen mit den Menschenrechten
  • Partizipative Überwachung und Bewertung
    des städtischen Handelns
  • Sensibilisierung der Bevölkerung
    für die Menschenrechte
  • Transnationale Zusammenarbeit und Beitrag zum
    Peer-to-Peer-Austausch und zum gegenseitigen
    Lernen zwischen Städten im Bereich der Menschenrechte