Der Rahmen für Menschenrechtsstädte umfasst die Grundlagen, Strukturen und Instrumente, die die Städte dabei unterstützen können, die Menschenrechte auf ganzheitliche und nachhaltige Weise in ihr Handeln zu integrieren.
Er umfasst die erforderlichen Elemente, die flexibel eingesetzt werden können, angepasst an die lokalen Gegebenheiten und die Ressourcen der Stadt.
Die Instrumente unterstützen die Strukturen, durch die wiederum die Grundlagen – die Rechte und Grundsätze – in die Arbeit der Stadt integriert werden.
Der Rahmen im überblick
Grundlagen - Bekenntnis der Stadt zu den Menschenrechten
- Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und zur
Verwirklichung der Rechte und Freiheiten der
EU-Grundrechtecharta und des EU-Rechts - Verpflichtung zum Schutz, zur Achtung und zur
Erfüllung internationaler Menschenrechtsstandards - Verpflichtung zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige
Entwicklung (SDGs) und der Agenda2030 für
nachhaltige Entwicklung der Vereinten Natione - Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zu internationalen
Überwachungsmechanismen
Strukturen - Mechanismen und Verfahren
zur Einbindung
der Menschenrechte
in das tägliche Handeln
- Verabschiedung einer Erklärung,
in der das Bekenntnis der Stadt zu den
Menschenrechten bekräftigt wird - Ernennung eines Mitglieds des Stadt- bzw.
Gemeinderats zum bzw. zur Beauftragten
für Menschenrechte - Einrichtung eines Menschenrechtsbüros
oder einer Abteilung für Menschenrechte - Einrichtung eines partizipativen
Menschenrechtsbeirats - Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
oder einer lokalen Ombudsstelle - Jährliche Berichterstattung über
die Menschenrechtslage in der Stadt - Zusammenarbeit und Aufbau von
Partnerschaften mit nationalen,
EU- und internationalen
Menschenrechtsgremien
Instrumente - Methoden und Ressourcen zur
Unterstützung der Menschenrechtsarbeit
- Durchgängige Einbeziehung
der Menschenrechte in die Arbeit
und Aktivitäten der Stadt - Anwendung eines menschenrechtsbasierten
Ansatzes bei sämtlichen Aktivitäten der Stadt - Erweiterung der Kenntnisse durch Schulungen
und Menschenrechtsbildung - Berücksichtigung der Menschenrechte in der
Haushaltsplanung und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausarbeitung und Umsetzung eines
lokalen Aktionsplans für Menschenrechte - Überprüfung der Vereinbarkeit von lokalen
Entscheidungen mit den Menschenrechten - Partizipative Überwachung und Bewertung
des städtischen Handelns - Sensibilisierung der Bevölkerung
für die Menschenrechte - Transnationale Zusammenarbeit und Beitrag zum
Peer-to-Peer-Austausch und zum gegenseitigen
Lernen zwischen Städten im Bereich der Menschenrechte