Anhand eines Pakets von „zehn Maßnahmen“ werden praktische Vorschläge zur Identifizierung
und Unterstützung von Kindern sowie ihrer Verweisung an die entsprechenden Stellen unterbreitet,
und es wird dargelegt, wie bestimmte Grundsätze, z. B. das Recht des Kindes, gehört zu werden,
realisiert werden können und wie sich das Kindeswohl bei der Entscheidung über eine dauerhafte
Lösung sicherstellen lässt. Der Leitfaden bietet praktische Informationen zur Verbesserung der
nationalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der EU und enthält Vorschläge,
welche Unterstützung die einschlägigen EU-Agenturen leisten können, auch um die Kultur der
Straffreiheit zu bekämpfen, die den Kinderhandel fördert. Fachkräfte wie Strafverfolgungs- und
Justizbehörden, Sozialarbeiter, Angehörige der Gesundheitsberufe, Kinderschutzbeauftragte,
Vormünder, Richter, Rechtsanwälte oder die gemäß der Brüssel-IIa-Verordnung eingerichteten
Zentralen Behörden, aber auch Behörden, die Verfahren und Protokolle festlegen, können von
diesen Leitlinien profitieren. Eine verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der EU und die Förderung
eines grundrechtebasierten Ansatzes aller beteiligten Akteure verstärkt den Schutz aller Kinder
ohne elterliche Fürsorge, einschließlich Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, was sich
zudem positiv auf die Präventionsanstrengungen auswirkt.