
Darstellung der nationalen Kinderschutzsysteme in der EU
Die FRA hat zu den wichtigsten Bestandteilen von Kinderschutzsystemen Daten erhoben, wobei sie sich auf folgende Bereiche konzentrierte:
- Nationale Rechts- und ordnungspolitische Rahmen, einschließlich politischer Maßnahmen zum Schutz von Kindern
- Nationale, für den Kinderschutz zuständige Behörden und Dienstleister
- Personelle und finanzielle Ressourcen mit besonderem Schwerpunkt auf Qualifikation und Schulung des Personals
- Ermittlungs- und Meldeverfahren für schutzbedürftige Kinder und Verfahren zur Unterbringung von Kindern in alternativer Betreuung
- Gesetzliche Verpflichtung für Fachkräfte, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu melden
- Besondere gesetzliche Verpflichtungen für ZivilpersonenPersonen, die nicht mit Kindern arbeiten, Fälle von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu melden
- Bestimmungen über das Beschwerderecht von Kindern, die in alternativenr Betreuungseinrichtungen untergebracht sind
- Besondere Rechtsvorschriften über die Einrichtung von Beschwerdemechanismen in alternativen Betreuungseinrichtungen
- Bestimmungen über eine interdisziplinäre Beurteilung von Kinderschutzfällen
- Bestimmungen zu Altersvoraussetzungen für das Recht des Kindes, bei Entscheidungen über die Unterbringung gehört zu werden
- Systeme zur Überwachung und zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht, mit Schwerpunkt auf Überwachung und Entwicklung gemeinsamer Qualitätsindikatoren
Die Karten und Tabellen auf den folgenden Webseiten zeigen den Umfang, die Strukturen, Akteure und Funktionen der Kinderschutzsysteme der EU-Mitgliedstaaten und machen deutlich, wie damit die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Kindern erfüllt werden sollen. Unter den Karten und Tabellen findet sich jeweils ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse für jeden Bereich.
Konsultation der VertreterInnen der Mitgliedstaaten – Die VertreterInnen der Mitgliedstaaten in der informellen ExpertInnengruppe der Europäischen Kommission zu den Rechten des Kindes wurden zum Entwurf eines Überblicks über Kinderschutzsysteme in den 28 EU-Mitgliedstaaten konsultiert. VertreterInnen von 21 Mitgliedstaaten übermittelten schriftliche Rückmeldungen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Forschung und Methodik – Im Mittelpunkt der Forschung steht die Frage, wie nationale Kinderschutzsysteme den Bedürfnissen von Kindern begegnen, die in mehrfacher Hinsicht gefährdet sind, und wie Einrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung nationaler Gesetze und politischer Maßnahmen zusammenarbeiten und ihre Arbeit koordinieren. Dabei werden rechtliche Lücken und Diskrepanzen in der Politik, Herausforderungen bei der Umsetzung, aber auch vielversprechende Praktiken aufgezeigt.
Franet, das multidisziplinäre Forschungsnetzwerk der FRA in den EU-Mitgliedstaaten, führte die Sekundärforschung durch und erhob dafür Daten aus Sekundärquellen, einschließlich rechtlicher Informationen und Strategiepapieren, sowie aus Fachliteratur der letzten fünf Jahre und wertete diese aus. Franet setzte sich mit RegierungsbeamtInnen, VertreterInnen von Kinderschutzeinrichtungen und diensten, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und gegebenenfalls Kinderschutzbeauftragten in Verbindung, um Informationen zu beschaffen, die nicht öffentlich einsehbar sind, oder um Klarstellungen vorzunehmen.
Zeitachse – Franet führte die Untersuchungen im Zeitraum Dezember 2013 bis März 2014 durch.