Die EU-Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nutzung und Mehrwert in den EU-Mitgliedstaaten
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Menschenrechtscharta für den Bereich der EU. Sie enthält 50 Artikel mit materiellen Rechten und wesentlichen Grundsätzen, gefolgt von vier Artikeln mit allgemeinen Bestimmungen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wann immer sie im Anwendungsbereich des verbindlichen EU-Rechts tätig werden, die Rechte und Grundsätze der Charta zu achten und einzuhalten. In den Fällen, in denen die Bestimmungen der Charta hinreichend präzise sind und uneingeschränkt gelten, können sie auf nationaler Ebene – beispielsweise vor nationalen Gerichten – unmittelbar zur Anwendung kommen. Bestimmungen der Charta, bei denen es sich um „Grundsätze“ handelt, können nur dann vor einem Gericht geltend gemacht werden, wenn sie durch Rechtsakte oder Durchführungsvorschriften umgesetzt werden.
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EN (pdf 261KB)
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