Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) führt ein Pilotprojekt für ein Beratungsgremium für junge Menschen durch, um ihnen in Bezug auf Grundrechtsfragen in der EU mehr Gehör zu verschaffen. Das Gremium setzt sich aus sieben jungen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und im Alter von 18 bis 25 Jahren zusammen, die Erfahrung in der zivilgesellschaftlichen Arbeit und der Interessenvertretung von Jugendlichen haben.
Der Schutz von Kindern in der EU hat sich im Laufe der Jahre zwar verbessert, es bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Lücken, so ein Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Zersplitterte Gesetze und politische Maßnahmen, Aufteilung von Zuständigkeiten und begrenzte Ressourcen bilden Hindernisse für die Schaffung vollständig integrierter Kinderschutzsysteme, welche die Rechte der Kinder garantieren.
Bei den Plänen der EU, Rückkehrzentren in Nicht-EU-Ländern einzurichten, dürfen die Grundrechte nicht außer Acht gelassen werden, warnt ein neues Positionspapier der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). In dem Papier werden die Grundrechtsgarantien dargelegt, die nach EU-Recht vor der Einrichtung solcher Rückkehrzentren gewährleistet werden müssen. Dies umfasst die Einhaltung der Grundrechte, die Sicherstellung rechtsverbindlicher Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und die Einrichtung unabhängiger Systeme zur Überwachung der Menschenrechte.
Beim europäischen Grünen Deal handelt es sich um die wichtigste Strategie der EU zur Bekämpfung des Klimawandels. Damit soll ein grüner Wandel vollzogen werden, der niemanden zurücklässt. Eine neue Veröffentlichung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt, dass der Ansatz zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundrechte stark fragmentiert ist. In dem Dokument wird argumentiert, dass die systematische Anwendung der Grundrechtestandards und -verpflichtungen im Rahmen der EU-Klimapolitik einen gerechten und inklusiven Übergang fördern könnte.
28
Februar
2023
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine löste Situationen aus, die in Europa seit Jahrzehnten nicht mehr beobachtet wurden. Die Folgen sind zahlreiche Todesopfer, enorme Zerstörung und unsagbares Leid. Zudem wurde eine Massenbewegung von Menschen in Gang gesetzt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gab. Um die Vertriebenen zu schützen, hat die EU erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Demnach müssen alle EU-Mitgliedstaaten den aus der Ukraine vertriebenen Personen Schutz bieten.
Eine neue Online-Informationsplattform der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zielt darauf ab, das Bewusstsein dafür zu schärfen, auf welche Weise die IT-Systeme der EU für Migration und Polizeiarbeit dem Schutz der Grundrechte Rechnung tragen und wie sie sich darauf auswirken, und soll die Interoperabilität dieser Systeme aufzeigen.
Jahr für Jahr werden in der EU Millionen von Menschen Opfer von Straftaten, erhalten jedoch oft weder wirksame Unterstützung, noch werden ihre Rechte geschützt. In einer neuen Veröffentlichung untersucht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die Unzulänglichkeiten des bestehenden Rechtsschutzes und zeigt mögliche Wege auf.
Die Ausbeutung und der Missbrauch der Arbeitskraft gehören für viele Wanderarbeitnehmer in der EU zum Alltag. Ein neues Schulungshandbuch der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bietet Arbeitsaufsichtsbehörden Tipps, Beispiele und Übungen zum besseren Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern.
Ein Drittel der Frauen in der EU hat zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit schon einmal Gewalt erfahren. Junge Frauen geben an, dass sie am Arbeitsplatz häufiger Opfer sexueller Belästigung und anderer Formen von Gewalt geworden sind als ältere Frauen . Gewalt gegen Frauen bleibt jedoch häufig unsichtbar, da nur jede vierte Frau die Vorfälle bei den Behörden (Polizei, Sozial-, Gesundheits- oder Unterstützungsdiensten) anzeigt. Dies sind einige der Ergebnisse der EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt, die von 2020 bis 2024 von Eurostat (dem Statistischen Amt der Europäischen Union), der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) durchgeführt wurde.
5
Juni
2024
Das Jahr 2023 brachte im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte sowohl Fortschritte als auch Rückschläge. Der Grundrechte-Bericht 2024 der FRA untersucht wichtige Entwicklungen auf diesem Gebiet und zeigt sowohl Erfolge als auch verbleibende Problembereiche auf. Darüber hinaus enthält der Bericht die Stellungnahmen der FRA zu den wichtigsten Entwicklungen in den jeweiligen Themenbereichen und fasst die Informationen, die diesen Stellungnahmen zugrunde liegen, zusammen. Er bietet damit einen kompakten und informativen Überblick über die größten grundrechtlichen Herausforderungen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten konfrontiert sind.