Neue Erkenntnisse aus der EU-Umfrage zu geschlechtsspezifischer Gewalt zeichnen ein erschreckendes Bild: Gewalt gegen Frauen ist weitverbreitet und findet zunehmend online statt. Zudem wird sie von den Stellen, die sich eigentlich mit dieser Gewalt befassen und sie verhindern sollten, übersehen. Gewalt in der Partnerschaft, psychische Gewalt, wirtschaftliche Gewalt und online verübte Gewalt sind am meisten verbreitet, werden jedoch oft am wenigsten wahrgenommen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) fordern die Union nachdrücklich auf, Gesetzgebung, Politik und Praxis an den Erfahrungen von Frauen auszurichten. Das Ausmaß der nicht gemeldeten Gewalttaten macht deutlich, dass die bestehenden Systeme nicht angemessen funktionieren.
Laut einem Bericht zu einer Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sind Frauen, die vor dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine fliehen, Missbrauch, Belästigung und Ausbeutung ausgesetzt. Jede vierte Frau gibt an, seit Beginn des Krieges körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt zu haben. Einige berichten, dass sie während bei Verhören von russischen Streitkräften körperlich oder sexuell erniedrigt wurden. Jede vierte geflüchtete ukrainische Frau hat potenziell ausbeuterische Arbeits-, Unterkunfts- oder Beförderungsangebote erhalten. Die Hälfte der Frauen gibt an, in der EU körperlich oder verbal angegriffen worden zu sein, weil sie Ukrainisch gesprochen hat. Der Bericht enthält Vorschläge, wie den Bedürfnissen von Frauen, die Opfer bewaffneter Konflikte geworden sind, bestmöglich entsprochen werden kann, damit sie wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Der neueste Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zum Thema Antisemitismus zeigt, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Antisemitismus nach wie vor durch den Mangel an zuverlässigen und vergleichbaren Daten erschwert werden.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird ihren neuen Hauptsitz in einem Gebäude beziehen, das sie gemeinsam mit dem Europäischen Patentamt (EPA) in Wien nutzen wird. Heute haben die Direktorin der FRA, Sirpa Rautio, und die Vizepräsidentin des EPA, Nellie Simon, die Vereinbarung unterzeichnet, mit der der bevorstehende Umzug der FRA in den Rennweg 12 formalisiert wird.
Die Überwachung von Rückführungen ist eine wichtige Schutzmaßnahme zum Schutz der Grundrechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen, die in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht jährlich einen Überblick über die nationalen Systeme zur Überwachung von Rückführungen und der entsprechenden Überwachungsstatistiken für die gesamte EU. Aus dem neuesten Überblick geht hervor, dass Überwachungslücken bestehen, die geschlossen werden müssen.
Die Europäische Union (EU) ist gesetzlich verpflichtet, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beizutreten. Mit dem Beitritt der EU soll der Schutz der Menschenrechte in Europa weiter gestärkt werden. In einem Frage-und-Antwort-Vermerk skizziert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einige der wichtigsten rechtlichen und operativen Auswirkungen des Beitritts. Es wird aufgezeigt, wie das EU-Recht mit der EMRK interagiert, und es werden die Verbindungen zwischen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) untersucht.
Die Leiter der EU-Agenturen für Justiz und Inneres (JI-Agenturen) trafen sich am 4./5. Dezember in Wien, um auf gemeinsame Erfolge zurückzublicken und ihre weitere Zusammenarbeit abzustimmen.
Menschenrechtsfragen bleiben bei der Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU) nach wie vor zu oft unberücksichtigt, so ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Trotz der Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta verfügen nur wenige EU-Mitgliedstaaten über Leitlinien für Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte bei der Umsetzung von EU-Recht. Noch seltener wird in solchen Leitlinien ausdrücklich auf die Charta verwiesen. Der Bericht erscheint zu einem kritischen Zeitpunkt, da die EU zunehmend bemüht ist, ihren Rechtsrahmen durch „Omnibus“-Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu straffen. In diesem Zusammenhang wird in dem Bericht betont, dass Grundrechte-Folgenabschätzungen unerlässlich sind, um Menschen zu schützen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten – ohne dabei die Ziele der Vereinfachung und Effizienz zu beeinträchtigen.