28
September
2022

Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung - Auswirkungen auf die Grundrechte und Grundfreiheiten - Zusammenfassung

Der Terrorismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für das Leben und die Sicherheit der Bevölkerung dar und gefährdet die staatliche Sicherheit. Gleichzeitig können Rechtsakte, politische Strategien und andere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung direkt oder indirekt zu starken Einschränkungen der Grundrechte führen und für Personen, Gruppen und die Gesellschaft als Ganzes negative Folgen haben. Diese Zusammenfassung enthält die Hauptergebnisse aus dem Bericht der FRA über die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung, das wichtigste strafrechtliche Instrument zur Terrorbekämpfung auf EU-Ebene.
Überblick

Die Richtlinie wurde 2017 erlassen, um der steigenden terroristischen Bedrohung zu begegnen, die vornehmlich von Personen ausgeht, die für terroristische Zwecke ins Ausland reisen und bei ihrer Rückkehr eine Gefahr darstellen, die sogenannten ausländischen terroristischen Kämpfer. Infolgedessen verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Ergreifung neuer Antiterrormaßnahmen, indem beispielsweise Vergehen wie das Reisen für terroristische Zwecke oder das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden.

Die Richtlinie findet ebenso wie ihre Auswirkungen auf die Grundrechte große öffentliche Aufmerksamkeit. Die Europäische Kommission hat die FRA gebeten, die Auswirkungen der Richtlinie auf die Grundrechte und Grundfreiheiten zu untersuchen, um ihre eigene Bewertung der Richtlinie zu unterstützen. Dabei sollten vor allem die spezifischen Änderungen betrachtet werden, die im Vergleich zu früheren Rechtsakten der EU in der Richtlinie enthalten sind.

Die Ergebnisse und Stellungnahmen, die sich aus der Untersuchung ableiten, sollen dabei helfen, die Rechtsakte, politischen Strategien und anderen Maßnahmen der Union zur Terrorbekämpfung unter voller Wahrung der Grundrechte EU-weit umzusetzen. 

Die Ergebnisse der FRA gründen sich vornehmlich auf die Befragung von Praktikern und Sachverständigen mit besonderer Erfahrung oder Spezialisierung im Bereich der Terrorismusbekämpfung in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Schweden, Spanien und Ungarn.

Unterstützt wurde die Feldforschung durch begrenzte Sekundärforschung in allen 25 Mitgliedstaaten, die durch die Richtlinie gebunden sind.